Ad Hoc Meldungen

RWT AG: Phasenkongruente Dividendenaktivierung mit der Tochtergesellschaft RWT Hornegger & Thor GmbH geplant. Zweck: Finanzielle Ausstattung der RWT AG und zur potentiellen Ausschüttung einer Dividende

31. Januar 2024

Rußbach, am 31.01.2024

 

Der Vorstand der RWT AG teilt mit, dass der Vorstand der RWT AG mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Schaffung der Voraussetzungen für eine sogenannte phasenkongruente Dividendenaktivierung beschlossen hat.

 

Eine phasenkongruente Dividendenaktivierung schafft die Voraussetzungen, dass die Muttergesellschaft, die noch auf Grundlage des Jahresabschlusses für das noch laufende Geschäftsjahr zu beschließende Dividende der Tochtergesellschaft auch bei der Muttergesellschaft bereits im noch laufenden Geschäftsjahr aktiviert und diese somit unter anderem für die Beschlussfassung von Dividenden bei der Muttergesellschaft verwendet werden kann.

 

Durch die phasenkongruente Dividendenaktivierung sollen der RWT AG liquide Mittel zugeführt werden und zugleich die Möglichkeit der Auszahlung von Dividenden auf Ebene der RWT AG vorbereitet werden. Die konkrete Entscheidung darüber, ob der Hauptversammlung die Beschlussfassung zur Auszahlung einer Dividende vorgeschlagen wird, bleibt den Organen der RWT AG vorbehalten und wird konkret nach Fertigstellung des Jahresabschlusses der RWT AG getroffen.

 

Die RWT AG hat weiters als Alleingesellschafterin der 100 %igen RWT AG -Tochtergesellschaft RWT Hornegger & Thor GmbH den Beschluss gefasst, die Geschäftsführer der Tochtergesellschaft über die Absicht zu informieren, dass unter Nutzung der unternehmens- und gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten eine Ausschüttung in Höhe von mindestens EUR 1.500.000,- für das Geschäftsjahr 2023/2024 beschlossen werden soll. Die konkrete Beschlussfassung erfolgt nach Fertigstellung und Feststellung des Jahresabschlusses der RWT Hornegger & Thor GmbH zum 31.01.2024 für das Geschäftsjahr 2023/2024.

    

Rechtlicher Hinweis / Disclaimer:

Diese Mitteilung ist eine Pflichtmeldung gemäß Art 17 der Marktmissbrauchsverordnung. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der RWT AG dar. Jedes allfällige künftige Angebot von Wertpapieren der Gesellschaft erfolgt in Übereinstimmung mit und auf Grundlage der anwendbaren kapitalmarktrechtlichen Vorgaben.

DIESE MITTEILUNG IST WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR VERBREITUNG oder zur WEITERGABE, DIREKT ODER INDIREKT, In Teilen oder zur Gänze IN den VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE RECHTSWIDRIG WÄRE, BESTIMMT.

 

Rückfragehinweis und Kontakt:

RWT AG
Gseng 90

A-5442 Rußbach

Österreich

 

 

Ansprechpartner:

Hr. Reinhard Thor

+43 6242 471

r.thor@r-w-t.com

 

 

Rückfragehinweis und Kontakt

RWT AG
Gseng 90
5442 Rußbach, Österreich


Ansprechpartner:

Hannes Hornegger,
Reinhard Thor


Kontakt:

Telefon: +43 6242 471
E-Mail: info@rwt.ag